Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesie und Reanimation (SGAR) hat zusammen mit etablierten Akkreditierungsorganisationen für ambulante Anästhesien, nachfolgende Richtlinien erlassen:
Ein kompletter Anästhesie-Arbeitsplatz wird in der Regel von uns mitgebracht und entspricht den aktuellen Guidelines der SGAR. Unter anderem:
Es ist uns wichtig, laufend unsere Angebote und Vorgehensweisen im ambulanten Bereich zu überprüfen und anzupassen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Voraussetzungen unter den geltenden Vorgaben der SGAR (OBA = Office Based Anaesthesia) und unseren Qualitätsanforderungen.